ABLAUF UND KOSTEN
Die Finanzierung einer Psychotherapie hängt davon ab, ob Sie privat versichert, beihilfeberechtigt,
gesetzlich versichert oder Selbstzahler*in sind. Gerne erkläre ich Ihnen bereits im ersten Kontakt,
welche Möglichkeiten für Sie bestehen und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls benötigen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und
der Beihilfe in der Regel ganz oder teilweise übernommen. Welche Leistungen erstattet werden
und ob vor Beginn der Behandlung ein Antrag erforderlich ist, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Ich empfehle Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle über die Voraussetzungen der Kostenübernahme zu informieren. Falls Antragsunterlagen benötigt werden, bringen Sie diese gerne zum ersten Termin mit.
Selbstzahler*innen
Sie können die Kosten für die Psychotherapie selbstverständlich auch selbst übernehmen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Ich führe eine Privatpraxis. Daher ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer Psychotherapie jedoch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie trotz nachweisbarer Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis erhalten haben. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.